05.12.2025

DGUV Grundsatz 311-004: Das didaktische Rahmenkonzept wirklich nutzen

Autor: Dario Ostfechtel
Vier Arbeiter in orangefarbenen Overalls und ein Mann in einer neongelben Jacke stehen in einer Lagerhalle mit Recyclingmaterial.
Der DGUV Grundsatz 311-004 ist kein weiteres Papier, das man der Vollständigkeit halber in ein Schulungskonzept hineinzitiert. Er ist der neue Rahmen für die Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten. Er legt fest, welche Lernergebnisse erreicht werden sollen, beschreibt ein didaktisches Rahmenkonzept und formuliert Qualitätsanforderungen an alle, die Sicherheitsbeauftragte qualifizieren: Unfallversicherungsträger, Bildungsträger, aber auch Unternehmen, die intern ausbilden. Ergänzt wird das Ganze durch ein Kompetenzprofil, konkrete Lernziele und typische Handlungssituationen für Sicherheitsbeauftragte. Ziel ist eine qualitätsgesicherte, praxisnahe und zielgruppengerechte Qualifizierung im gesamten System Sicherheitsbeauftragte. Wenn Sie als Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Personalentwickler Verantwortung für die Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten tragen, ist dieser Grundsatz Ihr Referenzpunkt. Er beantwortet die Frage, wie moderne SiBe-Ausbildung aussehen soll. Und er macht sehr klar, dass es eben nicht mehr reicht, Paragrafen ordentlich zu erklären. Sicherheitsbeauftragte sollen nach der Grundqualifizierung handeln können, im Alltag bestehen, mitreden, ansprechen, überzeugen.
über den Autor
Dario Ostfechtel
Geschäftsführer & Experte für Sicherheitsbeauftragte
Dario Ostfechtel ist Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer von safellows, einer Unternehmenberatung spezalisiert auf das Training und Ausbildung von wirksamen Sicherheitsbeauftragten.

1. Was der DGUV Grundsatz 311-004 wirklich regelt

Schauen wir zunächst auf den Rahmen selbst. Der DGUV Grundsatz 311-004 trägt den Titel „Rahmenkonzept zur Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten“. Er beschreibt, was unter Grundqualifizierung verstanden wird, grenzt sie von Aufbauqualifizierung und Fortbildung ab und richtet sich ausdrücklich an alle Stellen, die Qualifizierungsangebote konzipieren und durchführen. Dazu gehören die Unfallversicherungsträger, freie Bildungsträger und Unternehmen, die Sicherheitsbeauftragte intern qualifizieren.
Die Zielrichtung ist klar: Die Grundqualifizierung soll Sicherheitsbeauftragte darauf vorbereiten, ihre Aufgaben im Unternehmen kompetent wahrzunehmen. Sie richtet sich an neu bestellte oder angehende Sicherheitsbeauftragte, aber auch an Personen, die schon länger bestellt sind und bisher kein oder ein sehr altes Qualifizierungsangebot besucht haben. Der Grundsatz soll dafür sorgen, dass diese Qualifizierung auf einer einheitlichen, qualitätsgesicherten Grundlage erfolgt und Angebote vergleichbar werden. Im Kern geht es um drei Dinge. Erstens um die angestrebten Lernergebnisse, die sogenannten Outcomes. Zweitens um das didaktische Rahmenkonzept, also die Art und Weise, wie Lernen gestaltet wird. Drittens um Qualitätsanforderungen an Anbieter, damit nicht jeder „DGUV 311-004“ auf seine Folien schreibt und darunter etwas völlig anderes versteht. Für Sie als beauftragende Person ist das eine gute Nachricht. Sie haben einen klaren Maßstab, mit dem Sie Ihre bestehenden oder neuen Schulungen messen und bewusst weiterentwickeln können.

2. Outcome und didaktisches Rahmenkonzept: Vom Wissen ins Handeln

Ein wichtiger Begriff zieht sich durch alle aktuellen Veröffentlichungen zum DGUV Grundsatz 311-004: Outcome. Gemeint ist das Ergebnis des Lernprozesses. Sicherheitsbeauftragte sollen nach der Grundqualifizierung nicht nur über fundiertes Fachwissen verfügen, sondern Verantwortung übernehmen, sicherheitsbewusst handeln, Kolleginnen und Kollegen sensibilisieren und im System Arbeitsschutz mitwirken können. Daraus ergibt sich eine klare Konsequenz: Das didaktische Rahmenkonzept muss Lernen als Prozess verstehen. Der Grundsatz beschreibt diesen Prozess in Phasen, die Sie wahrscheinlich aus guter Weiterbildung kennen. Zunächst eignen sich Teilnehmende Wissen und Grundlagen an. Dann erleben sie typische Situationen, in denen dieses Wissen relevant wird. Anschließend wenden sie es an, etwa in Übungen oder Rollenspielen. Am Ende steht die Reflexion: Was hat funktioniert, was fällt mir schwer, wie möchte ich in Zukunft in dieser Rolle auftreten. Diese vier Schritte – Aneignen, Erleben, Anwenden, Reflektieren – sind kein „Nice to have“, sondern die logische Struktur hinter kompetenzorientiertem Lernen. Sie stellen sicher, dass Wissen in Verhalten übersetzt wird. Wenn Sie sich heute ein Angebot anschauen, können Sie genau danach fragen: Wo in diesem Konzept erwerben Sicherheitsbeauftragte Wissen. Wo erleben sie kritische Situationen und probieren Verhalten aus. Wo wenden sie Kommunikationsstrategien bewusst an. Und wo wird Raum geschaffen, um über Rolle, Haltung und eigene Grenzen nachzudenken. Wenn diese Phasen nicht erkennbar sind, wird es schwer, das Outcome zu erreichen, das der DGUV Grundsatz beschreibt. Unsere eigene Arbeit mit Sicherheitsbeauftragten folgt genau dieser Struktur. Wir planen jede Lerneinheit so, dass diese Schritte durchlaufen werden und der Lernerfolg in der Qualifizierung selbst spürbar wird.

3. Kompetenzprofil, Lernziele und typische Handlungssituationen

Besonders stark am DGUV Grundsatz 311-004 ist, dass er nicht nur abstrakt von „Kompetenz“ spricht, sondern ein konkretes Kompetenzprofil für Sicherheitsbeauftragte beschreibt. Handlungskompetenz setzt sich aus Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz sowie Personal- und Selbstkompetenz zusammen. Kommunikation zieht sich dabei als Querschnittsthema durch alle Bereiche. Fachkompetenz meint weit mehr als das Auswendiglernen von Vorschriften. Sicherheitsbeauftragte sollen die Grundlagen von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb verstehen, die innerbetriebliche Organisation des Arbeitsschutzes kennen und wissen, wo im eigenen Unternehmen Gefährdungsschwerpunkte liegen. Methodenkompetenz bedeutet, Probleme systematisch zu erkennen, Informationen zu beschaffen, Beobachtungen zu strukturieren und Lösungen mit den richtigen Stellen zu entwickeln. Sozialkompetenz zeigt sich darin, wie Sicherheitsbeauftragte mit Kolleginnen, Kollegen und Führungskräften umgehen, wie sie Beziehungen gestalten und wie sie in der Lage sind, heikle Themen anzusprechen, ohne zu eskalieren. Personal- und Selbstkompetenz umfasst schließlich Rollenklarheit, Selbstvertrauen, Vorbildverhalten und die Fähigkeit, das eigene Handeln kritisch und konstruktiv zu reflektieren. Damit diese Kompetenzfelder nicht im luftleeren Raum stehen, enthält der DGUV Grundsatz Lernziele und typische Handlungssituationen. Lernziele zeigen, wohin die Reise gehen soll und machen Ergebnisse überprüfbar: Sicherheitsbeauftragte sollen zum Beispiel Gefährdungen im eigenen Bereich erkennen können, sie so benennen, dass andere den Nutzen von Maßnahmen verstehen, und ihre Beobachtungen gezielt in Gefährdungsbeurteilung, Besprechungen oder Richtung Führung einbringen. Handlungssituationen machen das greifbar. Der Grundsatz beschreibt unter anderem Situationen, in denen Sicherheitsbeauftragte mit anderen Arbeitsschutzakteuren kooperieren, an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mitwirken oder direkt auf sicheres und gesundes Verhalten hinwirken sollen. Genau hier zeigt sich, wie ernsthaft ein Anbieter das didaktische Rahmenkonzept umsetzt. Arbeiten die Lernbegleitenden mit echten Situationen aus Ihrer Branche. Werden Rollenspiele und Fallbeispiele so gewählt, dass sie Ihre Welt treffen. Oder bleiben die Situationen generisch und austauschbar. In unseren Formaten ist jede Einheit an konkrete Handlungssituationen gekoppelt. Sicherheitsbeauftragte bringen ihre eigenen Fälle mit, wir übersetzen diese in Lernziele, spielen sie durch, reflektieren und tun genau das, was die DGUV mit ihrem Rahmenkonzept intendiert: Praxis verändern.

4. Qualitätsanforderungen und der Blick aufs System Sicherheitsbeauftragte

Der DGUV Grundsatz 311-004 macht deutlich, dass Qualität nicht nur eine Frage der Inhalte ist. Er formuliert sachliche, personelle und organisatorische Voraussetzungen, die Qualifizierungsangebote erfüllen sollen. Räume oder digitale Lernumgebungen müssen lernförderlich gestaltet sein und zur Gruppengröße und zum didaktischen Konzept passen. Lernbegleitende sollen sowohl fachlich im aktuellen Arbeitsschutzrecht als auch didaktisch qualifiziert sein und die gewählten Formate sicher beherrschen. Organisatorische Abläufe müssen sich an den Lernzielen orientieren, nicht umgekehrt. Gleichzeitig richtet sich der Grundsatz ausdrücklich an all jene, die Qualifizierungsangebote konzipieren. Er versteht sich als Unterstützung bei der Entwicklung eigener Konzepte und stellt Beispiele guter Praxis zur Verfügung, etwa in Form der aufgeführten Handlungssituationen. Damit ist klar: Auch wenn Sie intern qualifizieren, gelten diese Qualitätsmaßstäbe. Für Sie als Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Personalentwickler bedeutet das zweierlei. Einerseits können Sie externe Anbieter konsequent an diesem Rahmen messen. Andererseits können Sie Ihre eigene Rolle im System Sicherheitsbeauftragte schärfen. Denn am Ende entscheidet nicht nur der Kurs über die Wirksamkeit Ihrer Sicherheitsbeauftragten, sondern das System um sie herum. Wie klar ist die Rolle der SiBe in Ihrem Unternehmen beschrieben. Welche Erwartungen kommunizieren Führungskräfte. Wie werden Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Betriebsrat und HR eingebunden. Wo laufen Informationen zusammen. Wo versickern Beobachtungen. Wir sehen in der Praxis immer wieder: Selbst gut qualifizierte Sicherheitsbeauftragte laufen ins Leere, wenn das System sie nicht ernst nimmt. Der Grundsatz gibt Ihnen zwar vorrangig einen Rahmen für die Grundqualifizierung. Aber er öffnet gleichzeitig den Blick dafür, dass Arbeitsschutzkommunikation und Systemgestaltung mitgedacht werden müssen, wenn die Outcome-Idee wirklich greifen soll.

5. Mitgliederbereich als Verlängerung des didaktischen Konzepts

Ein Punkt, der in vielen Betrieben unterschätzt wird, ist der Teil nach der Grundqualifizierung. Der DGUV Grundsatz beschreibt zwar primär die Grundqualifizierung, verweist aber zugleich auf den Stellenwert von Fortbildung und kontinuierlicher Weiterentwicklung, damit Kompetenzen nicht verwässern.
Genau hier setzt unser Mitgliederbereich an. Er ist so konzipiert, dass er das didaktische Rahmenkonzept in den Alltag verlängert. Sicherheitsbeauftragte finden dort kurze, fokussierte Lerneinheiten zu Fachthemen und Kommunikationsfragen, die sie direkt in ihrer Schicht, im Büro oder vor einer Begehung nutzen können. Sie bekommen Reflexionsimpulse, die sich am Kompetenzprofil des DGUV Grundsatzes orientieren und dazu einladen, die eigene Rolle immer wieder zu überprüfen. Sie erhalten Vorlagen und Leitfäden, die helfen, Beobachtungen strukturiert aufzuschreiben, Gespräche vorzubereiten und das eigene Vorgehen zu systematisieren.
Besonders wertvoll ist die Möglichkeit zum Austausch. Im Mitgliederbereich können Sicherheitsbeauftragte von den Erfahrungen anderer profitieren, wiederkehrende Einwände besprechen und sehen, dass sie mit ihren Herausforderungen nicht allein sind. Für Sie als Verantwortliche bedeutet das: Die Grundqualifizierung wird kein einmaliges Ereignis, sondern der Auftakt für einen kontinuierlichen Entwicklungsprozess. Sie können gegenüber Geschäftsführung, Betriebsrat und Unfallversicherungsträger transparent machen, dass Sie nicht nur einen Kurs buchen, sondern ein Gesamtkonzept etablieren, das dem Geist des DGUV Grundsatzes entspricht.

6. Wie wir Sie konkret unterstützen können

Vielleicht stehen Sie gerade vor der Frage, wie Sie Ihre bestehende Qualifizierung auf den neuen DGUV Grundsatz 311-004 ausrichten. Oder Sie möchten ein System aufbauen, das von Anfang an mit diesem Rahmen arbeitet. In beiden Fällen begleiten wir Sie gern mit einem strukturierten Vorgehen.
Am Anfang steht immer ein Blick auf Ihre Ausgangslage. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen auf Ihr aktuelles System Sicherheitsbeauftragte: Welche Kurse gibt es bereits, wie werden SiBe ausgewählt, wie werden ihre Aufgaben intern beschrieben, wie läuft die Kommunikation zwischen Sicherheitsbeauftragten, Führung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, HR und Betriebsrat. An diesem Punkt wird meist sehr schnell klar, wo es schon gut funktioniert und wo Signale widersprüchlich sind.
Im zweiten Schritt gleichen wir Ihre Qualifizierung mit den Anforderungen des DGUV Grundsatzes ab. Wir prüfen, ob das Outcome klar beschrieben ist, ob das Kompetenzprofil vollständig adressiert wird, ob Lernziele und Handlungssituationen bewusst ausgewählt wurden und ob die Qualitätsanforderungen an Räume, Lernbegleitende und Organisation erfüllt sind. Aus diesem Abgleich leiten wir gemeinsam mit Ihnen konkrete Anpassungen ab. Dann entwickeln wir mit Ihnen ein passendes Konzept, das zwei Ebenen verbindet. Die erste Ebene ist die Grundqualifizierung selbst, strukturiert entlang des didaktischen Rahmenkonzepts, mit einem klaren Bogen von Aneignen über Erleben und Anwenden bis zur Reflexion. Die zweite Ebene ist der Mitgliederbereich, in dem Transferaufgaben, Mikro-Trainings, Reflexionsimpulse und Austauschformate verankert werden. So entsteht ein kontinuierlicher Lernpfad, der zu Ihrer Organisation, Ihrer Branche und Ihren Menschen passt.
Parallel unterstützen wir Sie dabei, Rollen und Schnittstellen im System Sicherheitsbeauftragte zu klären. Wir entwickeln mit Ihnen Formulierungen, mit denen Sie gegenüber Führungskräften, Betriebsrat und Beschäftigten kommunizieren, was Sie von Sicherheitsbeauftragten erwarten und wie sie unterstützt werden. Wir machen Vorschläge, wie regelmäßige kurze Austauschrunden aussehen können, in denen Sicherheitsbeauftragte und Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Augenhöhe über Beobachtungen, Kennzahlen und nächste Schritte sprechen. Ihr Vorteil: Sie verankern nicht nur neue Inhalte, sondern eine neue Art, gemeinsam über Sicherheit zu sprechen.

Fazit: Didaktisches Rahmenkonzept ernst nehmen und Wirksamkeit sichtbar machen

Der DGUV Grundsatz 311-004 ist mehr als eine formale Grundlage für Schulungsunterlagen. Er steht für einen Paradigmenwechsel in der Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten. Weg vom reinen Wissensabwurf, hin zu klar definierten Outcomes, einem durchdachten didaktischen Rahmenkonzept, einem konkreten Kompetenzprofil und typischen Handlungssituationen, die im Kurs und im Alltag eine Rolle spielen. Dazu kommen Qualitätsanforderungen an Anbieter, die Ihnen als Verantwortliche endlich einen nachvollziehbaren Maßstab geben.
Wenn Sie möchten, dass Ihre Sicherheitsbeauftragten nicht nur „irgendeine“ Schulung besucht haben, sondern im Betrieb als kompetente, engagierte und kommunikativ starke Partner wahrgenommen werden, lohnt sich der nächste Schritt. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Grundqualifizierung konsequent an der DGUV 311-004 auszurichten, Ihr System Sicherheitsbeauftragte zu schärfen und mit unserem Mitgliederbereich einen Rahmen zu schaffen, in dem Sicherheitsbeauftragte wachsen können.
Nutzen Sie die Chance, die dieser Grundsatz Ihnen bietet. Wenn Sie als Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Personalentwickler Ihre Sicherheitsbeauftragten wirklich wirksam machen wollen, sprechen Sie uns an. Gemeinsam entwickeln wir ein Konzept, mit dem Sie die Anforderungen der DGUV 311-004 nicht nur erfüllen, sondern in einen klaren Wettbewerbsvorteil für Ihre Präventionsarbeit verwandeln: mit starkem Fachwissen, überzeugender Kommunikation, professioneller Einwandbehandlung und einer Haltung, die Sicherheit selbstverständlich macht.

Der erste Schritt liegt bei Ihnen,

machen Sie Ihre Sicherheitsbeauftragten wirksam.

Als Geschäftsführer, Führungskraft, Personalentwickler, Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt es an Ihnen, Ihre Sicherheitsbeauftragten wirksam einzusetzen. Wenn Sie heute noch nicht zufrieden mit dem Einsatz Ihrer Sicherheitsbeauftragten sind, dann ist heute der richtige Zeitpunkt, mit der systematischen Weiterentwicklung Ihrer Sicherheitsbeauftragten zu beginnen.
Ein Bauarbeiter in Warnweste hält einen weißen Helm; drei unscharfe Personen in Helmen stehen im Hintergrund.
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