Fachkraft für Arbeitssicherheit vs. Sicherheitsbeauftragte:
Unterschied verstehen, Potenziale nutzen
Autor: Dario Ostfechtel
In vielen Betrieben herrscht Unsicherheit über die genaue Rolle und den Unterschied zwischen Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) und Sicherheitsbeauftragten (SiBe). Beide sind wichtige Akteure im betrieblichen Arbeitsschutz – aber mit sehr unterschiedlichen Aufgaben, rechtlichen Grundlagen und Wirkungsbereichen.
Wer den Unterschied nicht nur versteht, sondern auch gezielt nutzt, kann den Arbeitsschutz im Unternehmen spürbar verbessern. Vorausgesetzt, Sicherheitsbeauftragte werden nicht nur benannt und bestellt, sondern wirksam gemacht.
über den Autor
Dario Ostfechtel
Geschäftsfüher & Experte für Sicherheitsbeauftragte
Dario Ostfechtel ist Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer von safellows, einer Unternehmenberatung spezalisiert auf das Training und Ausbildung von wirksamen Sicherheitsbeauftragten.
1. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit: beratende Expertise mit Systemverantwortung
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) oder Sicherheitsingenieur, manchmal auch Sicherheitsfachkraft ist gesetzlich vorgeschrieben (gemäß §6 ASiG). Bis 50 Mitarbeitenden können auch andere Modelle der Betreuung gewählt werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine klar definierte Rolle: Sie berät Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, analysiert Gefährdungen, wirkt bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen mit und überwacht Maßnahmen zur Unfallverhütung.
Typische Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit:
Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
Beratung zu technischen, organisatorischen, personellen Schutzmaßnahmen und verhaltensbezogenen Schutzmaßnahmen
Unterstützung bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Schulung und Unterweisung von Führungskräften und Mitarbeitenden
Zusammenarbeit mit Betriebsärzten, Behörden und Unfallversicherungsträgern
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist somit eine zentrale strategische Beratungsinstanz mit hoher Fachkompetenz – aber ohne direkte Weisungsbefugnis.
2. Der Sicherheitsbeauftragte: kollegiale Präsenz mit Vorbildfunktion
Sicherheitsbeauftragte (SiBe) hingegen werden nach §22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden ehrenamtlich bestellt. Sie agieren direkt im Arbeitsbereich, oft als Kollegen „auf Augenhöhe“, und sind nicht weisungsbefugt. Ihre Stärke liegt in der Alltagsnähe und Vorbildfunktion.
Typische Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten:
Hinweisen auf unsichere Zustände und Verhalten im eigenen Bereich
Unterstützung bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen
Mitwirkung bei Unterweisungen und Sicherheitsaktionen
Austausch mit der Sifa über Beobachtungen und Verbesserungsmöglichkeiten
Sensibilisierung von Mitarbeitenden für sicheres Verhalten
Wichtig: Sicherheitsbeauftragte tragen keine Verantwortung im rechtlichen Sinne, haben aber großen Einfluss auf die Sicherheitskultur im Team – wenn sie entsprechend befähigt werden.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
(Sifa)
Sicherheitsbeauftragte
(SiBe)
3. Warum Sicherheitsbeauftragte oft ungenutzt bleiben
In der Praxis erleben viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit, dass Sicherheitsbeauftragte zwar formal benannt sind – aber wenig Wirkung entfalten. Gründe dafür sind:
Unklare Rollenerwartungen
Mangelnde Schulung und Begleitung
Geringe Akzeptanz im Team
Kein Raum für Beteiligung
Fehlende Motivation durch fehlenden Sinnbezug
Ergebnis: Sicherheitsbeauftragte werden als „Pflichtaufgabe“ wahrgenommen – und ihre Potenziale bleiben ungenutzt.
4. Der Schlüssel: Wirksame Sicherheitsbeauftragte gezielt entwickeln
Sicherheitsbeauftragte können mehr – wenn man sie lässt. Sie sind keine Mini-Fachkräfte für Arbeitssicherheit, aber auch keine bloßen Beobachter. Ihre Stärke liegt in ihrer Alltagsnähe, Kommunikationsfähigkeit und Vorbildwirkung. Wenn sie diese gezielt entwickeln, entsteht echte Wirkung:
Sie erkennen Gefährdungen frühzeitig – direkt vor Ort.
Sie sprechen Kollegen auf unsicheres Verhalten an – konstruktiv und verbindlich.
Sie tragen Maßnahmen mit – statt sie nur abzunicken.
Sie geben Rückmeldung – und bauen die Brücke zur Sifa.
Dazu brauchen sie mehr als nur Grundwissen. Sie brauchen:
Ein klares Rollenverständnis
Kommunikationsfähigkeiten
Ein reflektiertes Sicherheitsverständnis
Praxisnahe Trainings statt reiner Theorie
Echte Beteiligung im Betrieb
Potenzialanalyse für Ihre Sicherheitsbeauftragten
Erkennen Sie, was wirklich in Ihren Sicherheitsbeauftragten steckt: Mit unserer kompakten Analyse erhalten Sie in 3 Minuten eine fundierte Einschätzung zu Haltung, Rollenverständnis und Kommunikationsfähigkeit.
5. Gemeinsam stark: Wenn Sifa und SiBe sich ergänzen
Das Ziel ist nicht, dass Sicherheitsbeauftragte Aufgaben der Fachkraft übernehmen. Es geht darum, Arbeitsschutz in der Fläche zu verankern. Die Sifa bleibt die strategisch beratende Instanz – die Sicherheitsbeauftragten sind die Verlängerung dieser Haltung in den betrieblichen Alltag.
Wenn beide Rollen klar definiert und abgestimmt sind, entsteht echte Zusammenarbeit: Die Fachkraft wird entlastet, der Arbeitsschutz wird sichtbarer – und das Sicherheitsniveau steigt spürbar.
Fazit: Pflichtrolle war gestern – heute braucht es Wirksamkeit
Der Unterschied zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragtem ist nicht nur formal, sondern funktional entscheidend. Wer Sicherheitsbeauftragte nicht nur benennt, sondern wirksam macht, erweitert seine Möglichkeiten enorm.
Wirksame Sicherheitsbeauftragte sind keine Konkurrenz zur Sifa – sie sind Ihre besten Verbündeten.
Der erste Schritt liegt bei Ihnen,
machen Sie Ihre Sicherheitsbeauftragten wirksam.
Als Geschäftsführer, Führungskraft, Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt es an Ihnen, Ihre Sicherheitsbeauftragten wirksam einzusetzen. Wenn Sie heute noch nicht zufrieden mit dem Einsatz Ihrer Sicherheitsbeauftragten sind, dann ist heute der richtige Zeitpunkt, mit der systematischen Weiterentwicklung Ihrer Sicherheitsbeauftragten zu beginnen.